Das #Grundgesetz feiert heute seinen 74. Geburtstag, wir gratulieren recht herzlich!
Statt Blumen verschenken wir in diesem Jahr aber lieber einen gemeinsamen Ausblick auf das nächste Jahr: Wie wäre es, dem Grundgesetz mit einem weiteren Grundrecht frischen Schwung zu verschaffen?
Ein Grundrecht auf analoges Leben böte sich da an, meint Heribert Prantl in seinem Newsletter für die Süddeutsche Zeitung.
Das Grundgesetz verteidigt die freie Entfaltung der Persönlichkeit und stellt alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Da würde das dem Grundgesetz doch gut zu Gesicht stehen: Menschen auch davor zu schützen, aus dem öffentlichen Leben ausgegrenzt und benachteiligt zu werden, weil Sie kein Smartphone nutzen oder nicht für jeden Quatsch eine zwielichtige App installieren wollen.
Braucht es noch einen Beleg für den Bedarf eines solchen Grundrechtes?
Voilà: bigbrotherawards.de/2023/deuts…
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