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Na, sowas finde ich ja super genial… NICHT: Um der Einrichtung der ePA zu widersprechen, soll man ein Web-Formular benutzen. Um dieses abzuschicken, muss man den dortigen Datenschutz-Bestimmungen zustimmen – die u.a. auch einen "angemessenen Datenschutz" für Facebook Pixel, Google TagManager etc. sehen. Ein Datenschutzverantwortlicher ist nicht genannt, schon gar nicht mit Kontakt. 🤮

OK, dann halt schriftlich, Fax, Einschreiben etc… Juck.

in reply to IzzyOnDroid ✅

Ist geil oder? Kannste dir wieder mal nicht ausdenken sowas ...
in reply to IzzyOnDroid ✅

Aber eines muss man der Versicherung lassen: Am Sonntag per Fax widersprochen, am Montag Vormittag beim Sachbearbeiter angerufen: Widerspruch war bereits eingetragen.

Wer sich jetzt fragt: Ja, der Widerspruch muss auf ALLEN Kommunikationskanälen akzeptiert werden. Ihr könnt also selbst entscheiden, ob Ihr das per Webformular, Mail, Fax, Anruf oder Schneckenpost tun wollt. Tut es bald: Sind die Daten einmal raus, holt sie nichts zurück!

#epa #epa_datenschatz #datenschutz #privacy

in reply to IzzyOnDroid ✅

telefonisch wird schwer. Bzw wie willst du nachweisen da sdu es bist?
in reply to Fusel

@Fusel Versicherungsnummer und weitere persönliche, der Kasse bekannte Daten (Geburtsdatum, Anschrift etc). In meinem Fall kenne ich meine Sachbearbeiterin, und sie mich – was dann natürlich weitere Bezugspunkte gibt.
in reply to IzzyOnDroid ✅

ja. Mit Versicherungsnehmer kann auch jemand anders vergeben du zu sein. Also rein datenschutzrechtlichen wüsste ich nicht wie man jemanden identifizieren soll am Telefon. Ausser du hast nen geheimes telefonpasswort oder so
in reply to IzzyOnDroid ✅

Bei mir gingen kürzlich 6 ½ Jahre Nutzung der #eGA / #ePA zu Ende. Schade um die nicht genutzte Chance einer mit dem #Datenschutz und den Persönlichkeitsrechten verträglichen #Patientenakte.
Ich hoffe nicht, dass es mit dem #eRP genau so läuft, befürchte aber beim #eRezept denselben Datenabfluss an die digitalen #Mitesser im In- und Ausland.
in reply to Strelitzer™

@strelitzer Die Befürchtung teile ich, und habe sie im Telefonat auch zur Sprache gebracht. Mir wurde versichert, das eRezept nicht nutzen zu müssen, ich könne weiterhin das Papierrezept verlangen und bekommen.

Werde trotzdem bei jeden Arztbesuch ausdrücklich auf mein Opt-Out hinweisen – sowohl bzgl. der ePA, als auch des eRezepts.

in reply to IzzyOnDroid ✅

Bei der #ePA wirst du wohl nicht darauf hinweisen müssen. Ohne sie ist nichts da, wohin die Praxis etwas senden kann – außer zur #Krankenversicherung. Und da lauert schon das nächste Problem: #FDZ
norden.social/@strelitzer/1136…
in reply to Strelitzer™

@strelitzer Dort sollte ohne mein Einverständnis aber auch nichts landen. Oder muss ich dem ebenfalls explizit widersprechen (opt-out) – ohne dass man mich darüber informiert? Wie ist so etwas denn bitte mit der DSGVO etc vereinbar?