#natenom Weil der Diskurs hier doch sehr einseitig verläuft:
Aus dem Ermittlungsergebnis ist öffentlich nur bekanntgeworden, dass der Angeklagte aus Unachtsamkeit den tödlichen Unfall verursacht haben soll. Daher der Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung. Kein Mord, auch kein Totschlag und vor allem kein Vorsatz. (1/x)
Aus dem Ermittlungsergebnis ist öffentlich nur bekanntgeworden, dass der Angeklagte aus Unachtsamkeit den tödlichen Unfall verursacht haben soll. Daher der Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung. Kein Mord, auch kein Totschlag und vor allem kein Vorsatz. (1/x)