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"Wer Mitglied der Partei “Alternative für Deutschland“ (AfD) ist, gilt waffenrechtlich als unzuverlässig. Das hat die 22. Kammer des #Verwaltungsgerichts #Düsseldorf festgestellt und damit die Klagen eines Ehepaars gegen den Entzug ihrer Waffenbesitzkarten abgewiesen..." #Waffenbesitz
ddorf-aktuell.de/2024/07/01/ve…
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Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt den Entzug der Waffenbesitzkarten zweier AfD-Mitglieder -
Wer Mitglied der Partei “Alternative für Deutschland“ (AfD) ist, gilt waffenrechtlich als unzuverlässig. Das hat die 22. Kammer der VerwaltungsgerichtsUte Neubauer (Ddorf-Aktuell - Internetzeitung Düsseldorf)