Einstweiliger Rechtsschutz gegen #Tracking-Cookies erfolgreich. #Microsoft verliert in zweiter Instanz. § 25 TTDSG/TDDDG zeigt Zähne. Glückwunsch an meine coolen Kolleg:innen bei Spirit Legal. Dieses Urteil ist ein Meilenstein.
#TeamDatenschutz #PrivacyLitigation
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Cookies ohne Zustimmung: Microsoft-Dienst haftet selbst
Das OLG Frankfurt am Main hat die Verantwortung für Cookies Microsoft zugewiesen, auch wenn sie - für eine Microsoft-Dienstleistung - auf Kunden-Webseiten gesetzt wurden.Aktuell