Urteil: Rechtsextremist hat kein Recht auf Referendariat
Ein Neonazi wurde zu Recht nicht als Referendar an einem Oberlandesgericht zugelassen. Das urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Der Staat müsse niemanden ausbilden, der die Verfassung aktiv bekämpfe. Von A. Lagmöller.