Heute erklärte das Bundesverfassungsgericht den Einsatz anlassloser, unbegrenzter, automatisierter Datenanalysen der Polizei Hessen und Hamburg als Eingriff in die Persönlichkeits- und Vertraulichkeitsrechte.
Heute erklärte das Bundesverfassungsgericht den Einsatz anlassloser, unbegrenzter, automatisierter Datenanalysen der Polizei Hessen und Hamburg als Eingriff in die Persönlichkeits- und Vertraulichkeitsrechte.