Das Amtsgericht betonte, bei der Aktion seien lediglich bestehende Schmierereien übermalt worden. Um Sachbeschädigung handele es sich nicht, weil sich das Erscheinungsbild des Hauses nicht "im rechtsgutsspezifischen Sinne" verändert habe.
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Göttingen: Übermalen von Hakenkreuzen laut Gericht keine Sachbeschädigung
Das "Bündnis gegen Rechts" in Göttingen hatte Hakenkreuze in einem Wohnhaus übermalt. Die Hausverwaltung erstattete Anzeige.ndr.de