Rote Hilfe: Kontenkündigung war rechtswidrig
Im Kampf um ihre Existenz hat die Rote Hilfe einen wichtigen Erfolg erzielt. Sanktionen eines »x-beliebigen Drittstaats« könnten kein Grund für eine Kontenkündigung sein, entschied das Göttinger Landgericht.nd-aktuell.de

Jonathan
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